13. Apr 2023
Für den Berner Bauern Verband ist der Handlungsbedarf hinsichtlich der Wolfsausbreitung längst überfällig. Eine Revision des nationalen Jagdgesetzes ist dringend nötig. Zudem setzt sich der Verband dafür ein, dass die Schäden von Grossraubtieren nicht alleine von den Berner Bauernfamilien getragen werden müssen. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen.
Die Grossraubtiere gefährden die flächendeckende Bewirtschaftung der Alpweiden stark, aber auch ausserhalb der Alpweiden entwickelte sich der Wolfsbestand zu einer ständigen Bedrohung. Die psychische Belastung bei den Tierhaltern ist enorm. Der Handlungsbedarf ist bereits länger dringend angezeigt. Diese Seite gibt einen kleinen Überblick über aktuelle Diskussionen rund um den Wolf.
Die revidierte kantonale Wildtierschutzverordnung wurde im September 2022 vom Regierungsrat genehmigt, was zu Änderung bei der Entschädigung von Nutztieren führt. Mit der neuen Verordnung werden durch den Wolf gerissene Tiere in der Talzone bis und mit der Bergzone 2 nur noch entschädigt, wenn sie geschützt waren. Tiere in der Bergzone 3 und 4 sowie im Sömmerungsgebiet werden nach wie vor unabhängig von ihrem Schutzstatus entschädigt. Die Änderungen treten ab 1. Dezember 2023 in Kraft.
Der Berner Bauern Verband sprach sich klar gegen eine Verschärfung der Entschädigung von gerissenen Tieren aus. Die zunehmende Wolfspopulation steht im Interesse der Gesellschaft, aus diesem Grund muss die Allgemeinheit für Schäden und zusätzliche Aufwände aufkommen und nicht die Landwirtschaft selbst. Der BEBV fordert, dass Tiere auch als geschützt gelten, wenn technische Störungen oder klimatische Einflüsse die Ursache sind für einen defekten Zaun.
Für Fragen zum Schutz von Tieren:
Inforama Hondrich, Peter Berger, 031 636 83 14, peter.berger@be.ch
Für Fragen zur Umsetzung der Verordnung:
Jagdinspektorat Kanton Bern, 031 636 14 30, info.ji@be.ch
Der Schutz der in der Schweiz lebende Raubtiere ist im nationalen Jagdgesetz festgehalten. Die Regulierung der Grossraubtiere ist daher Bundessache. Im Jahr 2020 wurden Anpassungen im nationalen Jagdgesetz versucht, welche im Herbst desselben Jahres vom Volk leider abgelehnt wurden. Der Handlungsbedarf war aber nach wie vor dringend angezeigt. Daher wurden die Diskussionen weitergeführt. Nachfolgend sind die nächsten nationalen Schritte aufgeführt.
Obwohl die Jagdverordnung bereits für den Alpsommer 2021 angepasst wurde, trat keine Verbesserung der Situation ein. Da sich die Bedrohung durch die Präsenz des Wolfes nicht entschärft hat, hat der Bundesrat eine erneute Anpassung der Jagdverordnung im Winter 2022 in Vernehmlassung geschickt. Wolfabschüsse sollen rasch und gegenüber der Jagdverordnungsrevision 2021 weitergehend leichter möglich sein.
Kernpunkte der Verordnungsänderung während der Vernehmlassung:
Im Sommer 2022 wurde im nationalen Parlament eine erneute Revision des Jagdgesetzes beschlossen (parlamentarische Initiative 21.502). Das versuchte Referendum dagegen scheiterte an der Unterschriftensammlung. Auf ein Vernehmlassungsverfahren wird zugunsten einer schnellstmöglichen Umsetzung verzichtet. Die Revision ist daher beschlossen und muss unverzüglich umgesetzt werden.
Kernstücke der Revision sind:
Für den Alpsommer 2023 wurde wie bereits in den Vorjahren der Herdenschutz mit zusätzlichen finanziellen Mitteln gestärkt. Die Herdenschutzberatung des INFORAMA berät die Betriebe, koordiniert die Gesuche und stellt Herdenschutzhelfer/-innen für temporäre Einsätze wie Zaunbauten zur Verfügung.
Achtung: es gelten Fristen zur Einreichung der Gesuche: