Zäune in der Landwirtschaft
12. Apr 2024
Regelung zu Zäunen in der Landwirtschaft Kanton Bern

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Jahr 2022 eine Teilrevision der Jagdverordnung genehmigt. Darin sind unter anderem Änderungen zur Entschädigung von Nutztierrissen durch den Wolf und neue Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft enthalten. Die neuen Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft treten bereits ab 1. März 2023 in Kraft.
In der neuen Wildtierschutzverordnung sind die neuen Bestimmungen festgehalten. Für die Umsetzung ist das Jagdinspektorat zuständig.
Zäune
Die neuen Regelungen zu den Zäunen in der Landwirtschaft sind ab 1. März 2023 in Kraft. Artikel 9a und 9b der kantonalen Wildtierschutzverordnung regeln den Umgang mit Zäunen:
Art. 9a * (neu)
Art. 9b *
Für Fragen zum Schutz von Tieren:
Inforama Hondrich, Peter Berger, 031 636 83 14, peter.berger@be.ch
Für Fragen zur Umsetzung der Verordnung:
Jagdinspektorat Kanton Bern, 031 636 14 30, info.ji@be.ch

